DGUV Unterweisungen

Es ist Aufgabe eines Unternehmers, den betrieblichen Arbeitsschutz sicherzustellen. Neben  Gefährdungsbeurteilungen (siehe Abschnitt Beratung) zählen hierzu auch die Unterweisungen der Mitarbeiter.


Gerne unterstütze ich Sie bei dieser Aufgabe. Neben den nachfolgend genannten Unterweisungen unterbreiten wir Ihnen auf Nachfrage gerne eine Angebot für die von Ihnen gewünschten Themen:

  • DGUV-Regel 100-001: Grundlagen der Prävention
  • DGUV-Information 203-090 (ehemals DGUV 100-500 Kap. 2.31):
    Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen
  • DGUV-Regel 103-002 (ehemals BGR 1198): Fernwärmeverteilungsanlagen
  • Schweißerunterweisungen
  • Sicherheit bei Tiefbauarbeiten DIN 4124

 


Ziel jeder Baustelle sollte es sein, die Baumaßnahme ohne Unfälle zu beenden. Nur unterwiesene Mitarbeiter können die Gefahren auf Baustellen beherrschen. Die Arbeitssicherheit dient allen an der Baustelle Beteiligten. Ohne Arbeitsunfälle minimieren Sie die Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter.

Arbeitsschutz ist keine freiwillige Leistung des Unternehmers, sondern gesetzlich vorgeschrieben!


"Die größte aller Torheiten ist, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei."

Arthur Schoppenhauer